Entsorgung Ihres Heizöltanks – zuverlässig und fachgerecht

Auflagen bei der Öltankentsorgung

Bei der Demontage und der Entsorgung Ihres Heizöltanks gelten strenge, gesetzliche Auflagen. Ab einem Volumen von 1.000 Litern besteht Fachbetriebspflicht. Der Gesetzgeber schreibt auch die genaue Durchführung vor. Mit den entsprechenden Paragrafen im Wasserhaushaltsgesetz und in Verordnungen will er verhindern, dass Öl in das Grundwasser einsickert.

Vorgehen bei der Entsorgung von Öltanks

Zuerst pumpen wir das noch vorhandene Heizöl aus Ihrem Tank ab. Anschließend demontieren wir sämtliche Rohre und Bauteile. Die Rohre entleeren wir gründlich, da sich in ihnen meist Reste von Öl befinden. Die Anschlüsse verschließt unser geschultes Personal. Den Heizöltank transportieren wir im letzten Schritt ab. Was mit dem Heizöl geschieht, entscheiden Sie. Wir können es zum Beispiel umlagern. Wenn Verwandte oder Freunde in der Nähe mit Öl heizen, fahren unsere Mitarbeiter dort hin und füllen ihren Heizöltank mit Ihrem Restöl.

Stilllegungsbescheinigungen für Ihre Entsorgung

Bei sämtlichen unterirdischen Tanks sowie bei einigen oberirdischen Tanks müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Stilllegungsbescheinigung einreichen. Diese muss ein Sachverständiger ausstellen. Wir organisieren diese Prüfung für Sie.
Bei oberirdischen Tanks kommt es darauf an, ob Sie in einem Wasserschutzgebiet leben. Trifft das zu, gilt die Pflicht ab einem Volumen von 1.000 l. Wohnen Sie außerhalb eines Wasserschutzgebiets, benötigen Sie die Bescheinigung nur für einen Heizöltank mit mehr als 10.000 l Fassungsvermögen.

Ihre Firma für professionelle Entsorgung von Heizöltanks – Latoschik + Fischer

Als erfahrener Fachbetrieb übernehmen wir die Entsorgung Ihres Öltanks gerne. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei Ihrem Heizöltank um einen Batterietank, einen Stahltank oder einen Erdtank handelt.